Familienrecht – Ratgeber
Der Entschluss, sich von seinem Ehepartner zu trennen und das Ehescheidungsverfahren einzuleiten, ist nicht nur auf emotionaler Ebene zu bewältigen, sondern auch von zahlreichen Rechtsfragen begleitet, die in ihrer Komplexität für den Betroffenen oftmals nur schwer überschaubar sind.
„Wann kann meine Ehe überhaupt geschieden werden? Welche Unterhaltsansprüche kommen auf mich zu? Was geschieht mit unserem gemeinsamen Haus?“ sind in der Regel die ersten Fragen, die sich im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Trennung stellen.
Die Voraussetzungen der Ehescheidung, die Prüfung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen sowie die Auseinandersetzung gemeinsamen Vermögens stellen jedoch üblicherweise nur einen Teilbereich der regelungsbedürftigen Sachverhalte dar. Im Hinblick auf die Vielfältigkeit der Lebensverhältnisse und sich hieraus ergebender rechtlicher Konstellationen ist jede familienrechtliche Angelegenheit einer umfassenden und vorausschauenden Einzelfallprüfung zu unterziehen.
Dabei sind möglichst frühzeitig sämtliche Themenkomplexe zu erarbeiten und in ihrer Gesamtheit mit entsprechenden Lösungswegen zu bewerten. Erscheint der Abschluss einer umfassenden Scheidungsfolgenvereinbarung ratsam oder sollte unter Berücksichtigung Ihrer konkreten Trennungssituation eine gerichtliche Entscheidung zu Fragen des Unterhalts, des Zugewinnausgleichs oder anderer Scheidungsfolgen herbeigeführt werden? Sie als Mandant geben hier selbstverständlich den Weg der Kommunikation vor und entscheiden selbst, ob Sie gegenüber Ihrem Ehepartner die „Hard-Line“ oder die „Soft-Line“ wählen möchten.
Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile oder Schaffung irreversibler Fakten sollte möglichst frühzeitig kompetente Hilfe in Anspruch genommen werden. Wir erarbeiten gemeinsam mit unseren Mandanten sowohl im Vorfeld, als auch nach erfolgter Trennung Strategien und Lösungswege, die Sie „zielsicher“ durch das Trennungs- und Ehescheidungsverfahren führen. Die Gestaltungs- und Beratungsmöglichkeiten sind hier so vielfältig wie das zwischenmenschliche Zusammenleben selbst. Unsere Tätigkeit beginnt schließlich nicht erst im Zusammenhang mit einer Trennung, sondern kann auch bereits aus Anlass einer Eheschließung erfolgen. Auch wenn der Abschluss eines Ehevertrages möglicherweise dem individuellen Verständnis eines „lebenslangen Ehebundes“ zuwiderläuft, so können hierdurch bereits im Vorfeld drohende Streitigkeiten vermieden und das Risiko des Scheiterns transparent gestaltet werden.